Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)
Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist ein gesetzlich verankertes Gremium für mittlere und höhere Schulen in Österreich. Dem Schulgemeinschaftsausschuss gehören der/die Schulleiter/in und je drei Vertreter/innen der Lehrer/innen, der Schüler/innen und der Erziehungsberechtigten an.
Der SGA findet zweimal jährlich statt.
Im SGA werden wichtige Entscheidungen getroffen, wie z.B. über
- mehrtägige Schulveranstaltungen
- die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
- die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
- die Hausordnung
- die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
Im SGA finden auch Beratungen, insbesondere über wichtige Fragen des Unterrichts, der Erziehung, der Unterrichtsmittel und der Baumaßnahmen im Bereich der Schule statt.