Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)

Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist ein gesetzlich verankertes Gremium für mittlere und höhere Schulen in Österreich. Dem Schulgemeinschaftsausschuss gehören der/die Schulleiter/in und je drei Vertreter/innen der Lehrer/innen, der Schüler/innen und der Erziehungsberechtigten an.

Der SGA findet zweimal jährlich statt.

Im SGA werden wichtige Entscheidungen getroffen, wie z.B. über

  • mehrtägige Schulveranstaltungen
  • die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
  • die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
  • die Hausordnung
  • die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen

Im SGA finden auch Beratungen, insbesondere über wichtige Fragen des Unterrichts, der Erziehung, der Unterrichtsmittel und der Baumaßnahmen im Bereich der Schule statt.

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